Zum Inhalt springen

Ratgeber

Was Betreuung im Haushalt ungefähr kostet

Sie sehen eine Monatsspanne für eine Betreuungskraft im Haushalt. Pflegegeld ist nicht abgezogen. Das ist keine Rechts- oder Pflegeberatung.

Eine ältere und eine jüngere Frau sitzen draußen beieinander
Hilfe im Alltag hat einen Preis. Der Artikel nennt eine belegte Monatsspanne.

Zuletzt geprüft am 27.09.2026

Worum es geht

Eine Betreuungskraft, die im Haushalt lebt, arbeitet nicht rund um die Uhr. Ruhezeiten gehören zum Modell. Die Verbraucherzentrale rechnet für eine Hilfskraft in Vollzeit mit 2.800 bis 3.500 Euro im Monat [1]. Vermittlung, Fahrt sowie Unterkunft und Verpflegung können hinzukommen. Stundenweise Hilfe oder eine durchgehend besetzte Versorgung sind andere Modelle. Für sie gilt diese Spanne nicht.

Kosten und mögliche Entlastung

Der Check zeigt die Monatsspanne und daneben, was die Pflegeversicherung höchstens beitragen kann. Nichts davon ist abgezogen. So sehen Sie den vollen Betrag und die möglichen Leistungen nebeneinander.

Posten

Orientierung

Betreuung im Monat

2.800 bis 3.500 Euro [1]

Pflegegeld bei Pflegegrad 2

347 Euro im Monat [2]

Pflegegeld bei Pflegegrad 5

990 Euro im Monat

Entlastungsbetrag

bis zu 131 Euro im Monat [3]

Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld. Pflegegeld und Sachleistung für einen Pflegedienst gibt es nicht gleichzeitig in voller Höhe. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und keine automatische Überweisung. Ein persönlicher Eigenanteil lässt sich daraus nicht seriös ableiten.

Was der Check nicht tut

Der Check fragt nicht nach Pflegegrad, Diagnosen oder einem Budget. Zwei Fragen klären das Modell und, ob ein eigenes Zimmer möglich ist. Passt eine im Haushalt lebende Betreuungskraft nicht, gibt es keinen Partnerlink und keine Monatsspanne. Passt das Modell grundsätzlich, stehen Kosten und mögliche Leistungen auf dem Ergebnis.

Beratung

Sie haben einen Anspruch auf Pflegeberatung, müssen ihn aber nicht nutzen [4]. Pflegestützpunkte verbinden Auskünfte der Pflegekasse mit weiteren Stellen. Die Pflegekasse nennt den Stützpunkt in Ihrer Nähe. Das ist keine Rechts- oder Pflegeberatung.

Nächster Schritt

Die Antworten bleiben in Ihrem Browser. Kontaktdaten geben Sie erst beim Partner ein, und nur wenn Sie das möchten.

Quellen

  1. [1]
    Ausländische Betreuungskräfte – wie geht das legal?(öffnet in neuem Tab)

    Verbraucherzentrale · abgerufen am 27.09.2026

    „Wer eine osteuropäische Hilfskraft in Vollzeit beschäftigen möchte, muss mit Kosten zwischen 2.800 und 3.500 Euro pro Monat rechnen.“
  2. [2]
    § 37 Abs. 1 SGB XI(öffnet in neuem Tab)

    Bundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.09.2026

    „347 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2“
  3. [3]
    § 45b Abs. 1 SGB XI(öffnet in neuem Tab)

    Bundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.09.2026

    „Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich.“
  4. [4]
    Pflegeberatung(öffnet in neuem Tab)

    Bundesministerium für Gesundheit · abgerufen am 27.09.2026

    „Die Inanspruchnahme der Pflegeberatung ist freiwillig.“